Definition: Aktiengesellschaft (AG)
Prinzip einer Aktiengesellschaften
Bei einer Aktiengesellschaft wird das Grundkapital der Kapitalgesellschaft in Aktien aufgeteilt, die von den Aktionären erworben werden können. Diese Aktionäre sind durch den Kauf der Aktie am Grundkapital des Unternehmens beteiligt, sie werden gleichsam zu Miteigentümern des Unternehmens.
Durch den Aktienverkauf muss das gesamte Grundkapital nicht von einer Person oder eine Gesellschaft aufgebracht werden. Viele kleine Beiträgen können sich aber zu großen Summen addieren.
Die Aktionäre, die durch den Aktienkauf das Unternehmen finanzieren, haben Anspruch, an den Gewinnen in Form einer Dividende beteiligt zu werden.
Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft ist auf 50.000 EUR festgelegt.
Organe einer Kapitalgesellschaft
Jede Aktiengesellschaft muss mindestens drei Organe besitzen:
- Hauptversammlung der Aktionären
- Vorstand
- Aufsichtsrat
Handel mit Aktien
Aktien können in der Regel übertragen und gehandelt werden. Das bedeutet, das ein Aktionär seinen Anteil an der AG verkaufen kann. Dieser Handel wird bei börsennotierten Aktiengesellschaften über die Börse abgewickelt. Nicht jede AG muss jedoch an der Börse vertreten sein. In diesem Falle werden die Aktien durch privatrechtlichen Vereinbarungen gehandelt.
Zusammenfassung
- Als Aktiengesellschaften werden Kapitalgesellschaften bezeichnet, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist.
- Mit jeder Aktien besitzt der Aktionär einen Anteil am Grundvermögen der Gesellschaft.
- Als Miteigentümer haben sie Anspruch auf Gewinnbeteiligung, die in Form der Dividende ausgezahlt wird.
- Nicht alle Aktiengesellschaft werden an der Börse gehandelt.