Definition: Aktiengesellschaft (AG)

Eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist, nennt man Aktiengesellschaft (Abkürzung AG). Besonders verbreitet ist diese Gesellschaftsform bei kapitalintensiven Unternehmen. Die Aktien können an der Börse gehandelt werden, es gibt jedoch auch Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse vertreten sind.

Prinzip einer Aktiengesellschaften

Bei einer Aktiengesellschaft wird das Grundkapital der Kapitalgesellschaft in Aktien aufgeteilt, die von den Aktionären erworben werden können. Diese Aktionäre sind durch den Kauf der Aktie am Grundkapital des Unternehmens beteiligt, sie werden gleichsam zu Miteigentümern des Unternehmens.

Durch den Aktienverkauf muss das gesamte Grundkapital nicht von einer Person oder eine Gesellschaft aufgebracht werden. Viele kleine Beiträgen können sich aber zu großen Summen addieren.

Die Aktionäre, die durch den Aktienkauf das Unternehmen finanzieren, haben Anspruch, an den Gewinnen in Form einer Dividende beteiligt zu werden.

Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft ist auf 50.000 EUR festgelegt.

Organe einer Kapitalgesellschaft

Jede Aktiengesellschaft muss mindestens drei Organe besitzen:

Die Leitung des Tagesgeschäftes übernimmt der Vorstand, der wiederum vom Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert wird. Mindestens einmal im Jahr müssen Vorstand und Aufsichtsrat ihren Aktionären Rechenschaft ablegen.

Handel mit Aktien

Aktien können in der Regel übertragen und gehandelt werden. Das bedeutet, das ein Aktionär seinen Anteil an der AG verkaufen kann. Dieser Handel wird bei börsennotierten Aktiengesellschaften über die Börse abgewickelt. Nicht jede AG muss jedoch an der Börse vertreten sein. In diesem Falle werden die Aktien durch privatrechtlichen Vereinbarungen gehandelt.

Zusammenfassung

  • Als Aktiengesellschaften werden Kapitalgesellschaften bezeichnet, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist.
  • Mit jeder Aktien besitzt der Aktionär einen Anteil am Grundvermögen der Gesellschaft.
  • Als Miteigentümer haben sie Anspruch auf Gewinnbeteiligung, die in Form der Dividende ausgezahlt wird.
  • Nicht alle Aktiengesellschaft werden an der Börse gehandelt.