Definition: Fusion

Als Fusion bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit. Die Unternehmen verlieren dabei ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit und ihre rechtliche Eigenständigkeit.

Fusionsformen

Es gibt viele verschiedene Formen der Fusion, die sich dadurch unterscheiden, wie und zu welchem Zweck der Unternehmenszusammenschluss erfolgen soll.

Alle Fusionen lassen sich jedoch auf zwei grundlegende Formen zurückführen:

  • Fusion durch Aufnahme
  • Fusion durch Neugründung
Bei der Fusion durch Aufnahme übernimmt ein Unternehmen ein anderen Unternehmen. Das kann durch Kaufverträge oder durch Übernahme der Aktienmehrheit an der Börse geschehen.

Bei der Fusion durch Neugründung gehen alle beteiligten Unternehmen in einem neuen Unternehmen auf.

Kartellrecht

Jede Fusion kann nur vorbehaltlich der Prüfung durch die Wettbewerbsaufsicht erfolgen, die in der Bundesrepublik durch das Bundeskartellamt vorgenommen wird. Dem Kartellamt obliegt die Prüfung, ob das fusionierte Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Ist dies der Fall, kann das Kartellamt Auflagen machen oder die Fusion untersagen.

Zusammenfassung

  • Eine Fusion ist der Zusammenschluss mehrere Unternehmen.
  • Die einzelnen Unternehmen verlieren ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit.
  • Das Kartellrecht untersagt Fusionen, wenn das entstehende Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.