Definition: Gläubiger

Als Gläubiger wird im Schuldverhältnis derjenige bezeichnet, der anderen Geld leiht. Der Begriff geht darauf zurück, dass der “Gläubiger” im guten Glauben sein muss, sein Geld nebst Zinsen zurückzuerhalten. Dieser Gedanke liegt auch dem Begriff Kredit selbst zugrunde. Denn das Wort Kredit leitet sich aus dem lateinischen “credere” ab (dt. “glauben, anvertrauen”).

Zusammenfassung

  • Der Gläubiger ist in einem Kreditvertrag der Kreditgeber.
  • Er “glaubt” an die Zurückzahlung des Kredits.
  • Kredit geht auf das lateinische Wort “credere” (dt. “glauben“) zurück.