Definition: GmbH

GmbH ist eine Abkürzung und steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” und ist eine der bekanntesten Rechtsformen bezüglich der Unternehmensgründung.

Charakteristik

Oft ist diese Abkürzung als Zusatz hinter einem Firmen- oder Unternehmensnamen zu finden. Die Bezeichnung trägt dazu bei, dass die Rechtsform des Unternehmens nach außen hin deutlich wird. Der Rechtsform des Unternehmens ist die Organisation, die Abgabe der Steuern etc. zu entnehmen.

Gründung einer GmbH

Um eine GmbH zu gründen, bedarf es mindestens einer natürlichen Person (ein Mensch als Träger von Rechten und Pflichten). Der GmbH liegt ein Gesellschaftsvertrag zugrunde. Des Weiteren muss eine notarielle Eintragung ins Handelsregister folgen. Eine GmbH, die noch nicht vollends gegründet worden ist, trägt die Bezeichnung “GmbH i.G.” (GmbH in Gründung). Nach deutschem Recht ist die GmbH eine juristische Person des Privatrechts und gilt als Handelsgesellschaft. Grundlegend rechtliches zur GmbH ist im GmbHG zu finden.

Mit beschränkter Haftung

In Geschäften des täglichen Lebens werden sich gegenseitig Leistungen versprochen. Häufig ist der Fall, dass vereinbarte Leistungen schlecht, nicht nach den Vorstellungen und Wünschen des Vertragspartners oder gar nicht erfüllt werden. So wird die Frage aufgeworfen, wer letztlich für diesen Umstand haften und wer wem wieviel Geld zahlen muss. Gesellschaften mit einer beschränkten Haftung müssen allerdings nur bis zu einer gewissen Summe haften, nämlich mit der, die vor der Gründung in das Stammkapital hinterlegt worden ist. Das heißt, dass die Verbindlichkeiten der GmbH nicht aus dem Privatvermögen des Gründers, sondern auf die GmbH bezogen sind.

Vor- und Nachteile der beschränkten Haftung

Ein Vorteil der beschränkten Haftung einer Gesellschaft ist, dass im Falle einer Insolvenz der Gesellschafter neben seiner bereits bei der Gründung eingezahlten Einlagen, keine weiteren Einzahlungen tätigen muss. Auch in Fällen, in denen Arbeitnehmer Abfindungsansprüche vom Gesellschafter geltend machen, muss dieser ebenfalls nicht mit dem Privatvermögen eintreten. Dennoch hat die GmbH auch Nachteile. Potenzielle Geschäftspartner könnten der beschränkte Haftung generell misstrauischgegenüber stehen. Daher fordern einige, dass der Gesellschafter Sicherheiten aus seinem Privatvermögen anbietet, um die Forderungen des Geschäftspartners abzusichern.

Das Wichtigste auf einem Blick

  • GmbH steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Gründung erfordert Eintragung ins Handelsregister und Stammkapital
  • beschränkte Haftung sichert Gesellschafter ab
  • eine GmbH birgt sowohl Vor- als auch Nachteile

Video: Rechtsformen