Definition: Komplementärgüter

Komplementärgüter sind diejenigen Güter, die gemeinsam nachgefragt werden, da sie sich in ihrem Nutzen ergänzen, sie also einen Zusatznutzen erfüllen. Es handelt sich demnach um Güter, die einander in einer Weise ergänzen, sodass der Nutzen des einen Gutes ohne das andere kaum bis überhaupt nicht vorhanden ist oder aber durch das Vorhandensein des Komplementärgutes wesentlich erhöht wird. Das Gegenteil eines Komplementärgutes bildet das Substitutionsgut.

Beispiele für Komplementärgüter

  • Schuhe und Reinigungsmittel
  • Tabak und Pfeife
  • Auto und Benzin
  • Computer/Hardware und Software
  • Trockenrasierer und Rasierklingen
  • DVD-Player und DVD

Partizipationseffekt

Wenn der Preis für ein Komplementärgut steigt, so steigt auch der Preis für das zweite Gut, da sie sich ja ergänzen. Genauso verhält es sich beim Sinken des Bedarfs und des Preises dieser Waren. Die Kreuzpreiselastizität bei Komplementärgütern ist somit immer negativ, da sich die Veränderung immer in dieselbe Richtung bewegen. Ein Gut partizipiert sozusagen am Erfolg oder Misserfolg des anderen Komplementärgutes.

Grad der Komplementarität

  • Vollkommene Komplemente: Güter, die sich notwendigerweise ergänzen und in der Regel nur zusammen nachgefragt werden. Es fällt schwer, in der Realität vollkommene Komplemente zu finden, da oft eine anderweitige Verwendung möglich ist.
  • Unvollständige Komplemente: Ergänzende Güter, die auch einzeln am Markt nachgefragt werden.

Zusammenfassung

  • Komplementärgüter sind Güter, die gemeinsam nachgefragt werden, da sie sich in ihrem Nutzen ergänzen
  • Beispiele: Auto und Treibstoff bzw. DVD-Player und DVDs
  • Partizipationseffekt: Ein Gut partizipiert am Erfolg oder Misserfolg des anderen Komplementärgutes.
  • Vollkommene Komplemente: Güter, die in der Regel nur zusammen nachgefragt werden.
  • Unvollständige Komplemente: Ergänzende Güter, die auch einzeln am Markt nachgefragt werden.
  • Gegenteil: Substitutionsgüter