Definition: Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer einzelnen Person oder einer Organisation, Kredite rechtswirksam abschließen zu können. Kreditfähig sind nur diejenigen Personen, die voll geschäftsfähig sind, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie auch Personenhandelsgesellschaften. Die Kreditfähigkeit sollte nicht mit Begriff Kreditwürdigkeit (Bonität) verwechselt werden.

Kreditwürdigkeit vs. Kreditfähigkeit

Die Kreditwürdigkeit ist im Gegensatz zu der Kreditfähigkeit lediglich die Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person, einer Organisation oder gar eines Staates. Geprüft wird dabei das vergangene und vermutet-zukünftige Verhalten des potenziellen Kreditnehmers in Bezug auf die Rückzahlung von Schulden. Um eine Kreditfähigkeit festzustellen zu können, ist demnach eine nachgewiesene Kreditwürdigkeit nötig.

Wer ist Kreditfähig?

  • Vollgeschäftsfähige Personen: nach Bürgerlichen Gesetzbuch Personen ab 18 Jahren
  • Personen ohne Einschränkungen durch Dritte bei der Entscheidungsfähigkeit
  • Alle Unternehmen, die nach Ansicht der Bank wirtschaftlich gut dastehen

Wer ist kreditwürdig und wie wir das bestimmt?

Ein Kreditvermittler beurteilt die Kreditwürdigkeit mithilfe von Bescheinigungen und vertraulichen Gesprächen. Bei einem positiven Ergebnis der persönlichen und materiellen Überprüfung ist der Kreditinteressent kreditwürdig und kann einen Kredit beantragen.

Persönliche Kreditwürdigkeit

Die Charaktereigenschaften des Kreditinteressenten werden in Gesprächen ermittelt, dabei wird das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit überprüft. Es wird besonders darauf geachtet, ob die Rechnungen und Verbindlichkeiten zuverlässig beglichen wurden.

Andere Merkmale wie Familienstand, Alter und Geschlecht sind im Vergleich dazu belegbar, können sich jedoch auch auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Man geht oft davon aus, dass Frauen in Bezug auf die Rückzahlung pflichtbewusster und verantwortungsvoller sind

Materielle Kreditwürdigkeit

Hierbei handelt es sich um die tatsächlich nachweisbaren Vermögensverhältnisse des Kreditinteressenten. Dazu gehören jegliches Einkommen, Immobilien und auch Aktien. Diese werden mit entsprechenden Dokumenten wie Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder Grundbucheinträgen belegt. Natürlich werden auch bereits bestehende Darlehen oder SCHUFA-Eintragungen bei der materiellen Überprüfung berücksichtigt.

Zusammenfassung

  • Kreditfähigkeit: Fähigkeit Kredite rechtswirksam abschließen zu können
  • Kreditwürdigkeit: Bewertung der Kreditwürdigkeit
  • Um einen Kredit beantragen und erhalten zu können, wird die persönliche und materielle Kreditwürdigkeit überprüft