Definition: Lohnform

Die Lohnform bezeichnet die Art und Weise wie der Lohn, also das Entgelt für die geleistete Arbeit berechnet wird. Verbreitete Lohnformen sind der Stücklohn, der Zeitlohn und der Beteiligungslohn. Die verschiedenen Lohnformen kombinieren Entlohnung und Leistungsanreize auf unterschiedliche Weise.

Zeitlohn

Gegenwärtig ist der Zeitlohn die verbreitetste Form des Lohnes. Der Arbeitnehmer arbeitet einen festgelegten Zeitraum und erhält für diesen Zeitraum einen festgelegten Lohn. Wird die Arbeitszeit durch Überstunden überschritten, müssen auch diese zusätzlichen Stunden in der Regel entlohnt werden. Auch der gesetzliche Mindestlohn bezieht sich auf diese Lohnform, denn im Gesetz zum Mindestlohn ist festgelegt, dass eine Arbeitsstunde mindestens mit einem bestimmten Betrag entlohnt werden muss.

Die tatsächlich geleistete Arbeit und die Produktivität spielen beim Zeitlohn keine Rolle. Häufig werden Zeitlohnmodelle daher mit Prämienmodellen verbunden. Arbeitnehmer die innerhalb ihrer regulär entlohnten Arbeitszeit besonders produktiv sind, erhalten eine zusätzliche Prämie.

Stücklohn

Lange Zeit war in Fabriken der Stücklohn bzw. Akkordlohn weit verbreitet. Bei dieser Lohnform werden die Arbeitnehmer nach der Menge der gefertigten Stücke belohnt. Wer viel und schnell arbeitet, kann überdurchschnittlich viel verdienen.

Allerdings wird durch die Lohnform ein großer Druck auf die Arbeitnehmer erzeugt, die für die Höhe ihres Einkommens letztlich selbst verantwortlich sind. Reine Akkordlöhne sind heute selten. Meist werden die Akkordlöhne mit einem Grundlohn bzw. einen Mindestlohn (Zeitlohn) abgesichert und durch einen Akkordzuschlag aufgestockt.

Beteiligungslohn

Beim Beteiligungslohn wird der Arbeitnehmer am Gewinn des Unternehmens beteiligt. Bei der direkten Umsatz- und Gewinnbeteiligung wird ein Anteil des Geschäftsgewinns an die Mitarbeiter ausgezahlt.

Bei der Kapitalbeteiligung erhalten die Mitarbeiter Aktien des Unternehmens, die zum Teil erst nach einer Sperrfrist veräußert werden dürfen. Auch die Form des Beteiligungslohn tritt selten in reiner Form auf. Meist wird der Beteiligungslohn als Zuschlag zum Zeitlohn gewährt. Zugleich kann der Beteiligungslohn auch an die Leistung des einzelnen Arbeitnehmers gekoppelt sein.

Das Wichtigste auf einem Blick

  • Zeitlohn, Stücklohn und Beteiligungslohn sind verbreitete Lohnformen.
  • Der Stücklohn orientiert sich an der tatsächlichen Leistung.
  • Der Zeitlohn wird auf Grundlage der Arbeitszeit berechnet.
  • Der Beteiligungslohn besteht aus Beteiligungen an Kapital, Umsatz und Gewinn.
  • Kombinationen der Lohnformen sind sehr verbreitet.