Definition: Personalwirtschaft

Personalwirtschaft bezeichnet einerseits jene wissenschaftliche Disziplin der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit dem Menschen als Teil des betrieblichen Leistungsprozesses beschäftigt. Personalwirtschaft ist andererseits auch eine in allen Organisationen beziehungsweise Unternehmen vorzufindende Funktion. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der Mensch als Arbeitskraft und die damit verbundenen personellen und sozialen Tätigkeiten des Unternehmens. Häufig werden die Begriffe Personalwesen, Personalmanagement und Human Resource Management als Synonyme für diese Bezeichnung eingesetzt. Bei genauerer Betrachtung dieser Termini lassen sich jedoch geringfügige Abstufungen erkennen.

Personalwirtschaft im engeren Sinn

Im engeren Sinn hebt diese Bezeichnung die ökonomische Seite besonders hervor. Damit wird der Umgang mit Personal unter dem Fokus wirtschaftlicher Zielsetzung betrachtet. Grundsätzlich stehen im Personalmanagement wirtschaftliche, soziale und individuelle Ziele im Mittelpunkt.

Gegenstand und Entscheidungsträger der Personalarbeit

Gegenstand der Personalarbeit ist der arbeitende Mensch mit seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten und seinen individuellen Verhaltensweisen, sowohl als Einzelner als auch als Mitglied einer Gruppe im Unternehmen.

Die Entscheidungsträger personalwirtschaftlicher Belange sind:

  • Unternehmensleitung/ Geschäftsführung
  • Personalabteilung
  • alle betrieblichen Führungskräfte in ihrer Funktion als Vorgesetzte
  • Betriebsratsmitglieder

Kernaufgaben

Die Kernaufgaben liegen in der Bereitstellung, dem zielorientierten Einsatz und der Entwicklung von Personal.

Aufgabenfelder

  • Personalplanung
  • Personalbeschaffung und Personalfreisetzung
  • Personaleinsatz
  • Personalentwicklung
  • Gestaltung von Anreiz- und Kompensationssystemen (Lohn, soziale Anreize)
  • Personalführung
  • Personalpolitik

Personalplanung

Dieser Teilbereich umfasst die Ermittlung des Personalbedarfs und die Planung von Personalbeschaffung, Personalentwicklung, Personaleinsatz, Personalkosten und Personalfreisetzung.

Personalbeschaffung

Personalbeschaffung beinhaltet alle Maßnahmen, welche der Bereitstellung des konkreten Personalbedarfs dienen, wie Rekrutierung und Personalauswahl. Personalfreisetzung befasst sich hingegen mit dem Abbau von Mitarbeitern.

Personaleinsatz

Die Mitarbeiter werden den jeweiligen Arbeitsaufgaben zugeordnet.

Personalführung

Dieser Bereich betrifft alle Aspekte personeller Führung in der unmittelbaren Vorgesetzten-Mitarbeiter-Beziehung.

Personalentwicklung

Diese Funktion bezeichnet alle Maßnahmen zur Förderung und Qualifizierung der Mitarbeiter, wie Aus- und Weiterbildung sowie persönliche Entwicklung.

Personalpolitik

Im Rahmen der Personalpolitik werden langfristig wirksame Grundsatzentscheidungen gefällt, welche die theoretische Basis für das praktische Handeln im Personalbereich darstellen.

Interdisziplinärer Charakter

Der Bereich des Personalwesens kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Er weist vielmehr interdisziplinären Charakter auf, weshalb vor allem folgende Nachbardisziplinen im Rahmen der Agenden des Personalmanagements berücksichtigt werden:

  • Volkswirtschaftslehre
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Pädagogik
  • Rechtswissenschaft

Kurz zusammengefasst

  • Personalwirtschaft = Spezialdisziplin der Betriebswirtschaftslehre
  • Synonyme = Personalwesen = Personalmanagement = Human Resource Management
  • interdisziplinäre Funktion innerhalb des Unternehmens
  • Personal als Humanressource und Arbeitsfaktor
  • Bereitstellung, zielgerichteter Einsatz und Entwicklung von Personal