Definition: Prokurist

Ein Prokurist ist derjenige, der die Prokura – also die Vollmacht – in einem Geschäftsbetrieb hat. Der Prokurist erfüllt dank dieser Prokura vielfältige Aufgaben in der Firma und hat dort eine besondere Position.

Video: Prokurist und Prokura einfach erklärt

Was sind die Aufgaben eines Prokuristen?

Der Prokurist ist ein höher gestellter Mitarbeiter eines Unternehmens. Durch die ihm zugeteilten Vollmachten kann er Verbindlichkeiten eingehen, Wechsel zeichnen, Handlungsvollmachten zuteilen und den Geschäftsverkehr und auch eventuell Prozesse führen. Die Handlungsvollmachten dürfen dabei nur einen geringeren Umfang als die eigene Prokura aufweisen.

Was unterscheidet einen Prokuristen von einem Geschäftsführer?

Der Prokurist kann als zwischenzeitlicher Geschäftsführer verstanden werden, der diesen bei Abwesenheit vertritt oder ihm dauerhaft Aufgaben abnimmt, um ihn zu entlasten. Der Prokurist wird offiziell als Vertreter ins Handelsregister eingetragen.

Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und weitere kaufmännische Aufgaben darf der Prokurist jedoch nicht übernehmen, da er kein offizieller Kaufmann ist und somit die persönlichen Angelegenheiten des Geschäftsführers nicht übernehmen kann. Dazu gehören auch Insolvenz- und Handelsregistereintragung sowie Immobilienverkäufe. Dem Prokuristen ist es außerdem nicht möglich weitere Prokura zu erteilen.

Was genau ist eine Prokura?

Der Wortstamm kommt aus dem Italienischen und bedeutet “Vollmacht” auch das lateinische “Sorge tragen” ist in diesem Wort enthalten. Es handelt sich um eine geschäftliche Vertretungsautorität, die Entscheidungen treffen kann bei Angelegenheiten, bei der normale Mitarbeiter nicht entscheidungsbefugt sind.

Arten der Prokura

  • Einzelprokura: Eine einzelne Person wird die Vollmacht erteilt.
  • Filialprokura: Die Prokura ist auf eine Filiale oder Geschäftsstelle beschränkt.
  • Generalprokura: Die Vollmacht ist auf eine Niederlassung eines Kaufmanns beschränkt.
  • Gesamtprokura: Zwei oder mehrere Prokuristen erhalten eine Prokura und sind zum gemeinschaftlichen Handeln befugt. Alle Entscheidungen müssen hierbei gemeinsam getroffen werden.

Wann erlischt die Prokura und damit die Tätigkeit des Prokuristen?

  • Bei Wechsel der Geschäftsführer oder Geschäftsinhaber.
  • Bei Widerruf
  • Bei Geschäftsinsolvenz
  • Bei der Einstellung des Gewerbebetriebs oder Insolvenzeröffnung
  • Bei Veräußerung des Handelsgeschäftes
  • Bei Geschäftsunfähigkeit des Prokursisten
Beim Tod des Geschäftsleiters erlischt die Prokura jedoch nicht.