Definition: EBIT und EBITDA

EBIT und EBITDA sind die Abkürzungen für zwei englische Synonyme, die den Gewinn eines Unternehmens auf unterschiedlichen Ermittlungsebenen darstellen.

Die EBIT Definition steht für earnings before interest and taxes (deutsch: Gewinn vor Zinsen und Steuern). Werden Zinsen und Steuern bei der Ermittlung des Gewinns vernachlässigt, ergibt sich das operative Ergebnis, weil hier nur der Gewinn gezeigt wird, der aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit entstanden ist.

Die Nichtberücksichtigung der beiden Größen Zinsen und Steuern betrifft nicht nur die Aufwendungen. Hat das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr Zinserträge vereinnahmt oder vom Finanzamt Steuern zurückerhalten (z.B. aufgrund einer Körperschaftsteuererstattung), werden diese bei der Ermittlung des Gewinns vor Zinsen und Steuern ebenfalls vernachlässigt.

Für die Ermittlung des operativen Gewinns sind nur die Steuern heranzuziehen, die auf die Ertragskraft eines Unternehmens oder eines Unternehmers erhoben werden. Zu den Ertragsteuern gehört die Gewerbesteuer. Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt, wird der Ertrag mit der Körperschaftsteuer besteuert. Bei einer Personengesellschaft oder bei einem Einzelunternehmer tritt an die Stelle der Körperschaftsteuer die Einkommensteuer.

Zu den Ertragsteuern rechnet z.B. nicht die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an das Finanzamt abführen muss, wenn es steuerpflichtige Umsätze tätigt. Folglich spielt die Umsatzsteuer bei der Ermittlung des operativen Gewinns keine Rolle.

EBITDA ist das Akronym für earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (deutsch: Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter). Mit dieser Kennzahl soll die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gezeigt werden, bevor die getätigten Investitionen berücksichtigt werden. Die Berechnung des Gewinns vor Zinsen, Steuern, und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter folgt aus dem operativen Gewinn. Das Ergebnis wird nur unter Berücksichtigung der Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter ermittelt, wenn die immateriellen Wirtschaftsgüter in der Unternehmensbilanz aktiviert wurden. Dies ist z.B. bei selbstgeschaffenen Patenten und einem nicht erworbenen Geschäftswert nicht der Fall, da für diese Posten ein Aktivierungsverbot besteht.

In gleicher Weise wie Abschreibungen dürfen auch Zuschreibungen auf das Sachanlagevermögen das Ergebnis auf dieser Ermittlungsebene nicht mindern. Das Unternehmen muss eine Zuschreibung auf einen Vermögensgegenstand vornehmen, wenn der Grund für eine dauerhafte Wertminderung weggefallen ist. Dies ist z.B. bei einem Grundstück der Fall, das wegen einer fehlenden Infrastruktur im Wert gemindert ist. Erhält die Gegend, in der das Grundstück liegt, einen Autobahnanschluss, steigt es im Wert. Dieser Wertzuschreibung wird durch die Zuschreibung Rechnung getragen.

EBIT/EBITDA Bedeutung

Wird der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) ermittelt, wird die Profitibilität des Unternehmens ohne Berücksichtigung des Finanzergebnisses dargestellt. Das operative Ergebnis weist die Stabilität des Unternehmens aus, weil nur der Gewinn relevant ist, der sich aus dem laufenden Betrieb des Unternehmens ergeben hat.

Mit der EBIT Interpretation eines Unternehmensgewinns ist es möglich, grenzüberschreitende Vergleiche zwischen Unternehmen vorzunehmen.

Die Profitabilität der Unternehmen im internationalen Vergleich steht auch bei der Ermittlung der EBITDA Interpretation im Vordergrund. Weil bei der Ermittlung dieses Ergebnisses die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung finden, können unterschiedliche Abschreibungsmethoden (lineare Abschreibung, GWG-Vollabschreibung oder GWG-Poolabschreibung) das Ergebnis nicht verändern.

EBIT-Formel & Berechnung

Jedes Unternehmen ermittelt einen Jahresüberschuss, der den endgültigen Gewinn eines Unternehmens darstellt. Soll die betriebliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens gezeigt werden, müssen die Aufwandspositionen Zinsen und Steuern berücksichtigt werden.

Jahresüberschuss
+ Steueraufwand aus Ertragsteuern
– Steuererstattung aus Ertragssteuern
+ Zinsaufwand
– Zinsertrag
= Gewinn vor Zinsen und Steuern

Fallbeispiel zur Berechnung des EBIT

An der A GmbH sind die 3 Gesellschafter A,B und C beteiligt. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde laut der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ein Jahresüberschuss von 100.000 Euro ermittelt. Die GmbH hatte vor zwei Jahren ein Darlehen aufgenommen. Im Jahr 2019 betrug der Zinsaufwand für das Darlehen insgesamt 4.500 Euro. Aus diversen Verzugszinsen und den Zinszahlungen der Y GmbH (mit dieser besteht ein Beteiligungsverhältnis) konnte die A GmbH einen Zinsertrag von insgesamt 1.800 Euro erzielen.

Die A GmbH hat im Jahr 2018 einen Betrag von 1.200 Euro an Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet. Aufgrund des nicht zu erwartenden Jahresergebnisses rechnet das Unternehmen mit einer Abschlusszahlung von 2.500 Euro. In Höhe dieses Betrages wurde eine Körperschaftsteuerrückstellung gebildet. Ein Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von 500 Euro aus dem Vorjahr wurde im Februar 2018 erstattet.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer geleistet. Für die erwartete Abschlusszahlung in Höhe von 2.000 Euro wurde eine Gewerbesteuerrückstellung gebildet.

Während der Erstellung der Bilanz wurde bekannt, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang in der Buchhaltung nicht beachtet wurde. Hieraus resultiert eine Umsatzsteuerabschlusszahlung von 3.800 Euro.

Wie lässt sich aufgrund dieser Angaben das EBIT berechnen?

Die für die Ermittlung des operativen Gewinns erforderlichen Angaben müssen zunächst aus dem Sachverhalt herausgefiltert werden. Hierzu zählen der Jahresüberschuss mit 100.000 Euro, die Zinsaufwendungen mit 4.500 Euro und der Zinsertrag in Höhe von 1.800 Euro.

Die Ertragsteuern werden wie folgt berücksichtigt:

– Körperschaftsteuervorauszahlungen: 1.200 Euro
– Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung: 2.500 Euro
– Körperschaftsteuerguthaben: 500 Euro
– Gewerbesteuerabschlusszahlung: 2.500 Euro

Der Sachverhalt, der die Umsatzsteuer betrifft, wird für die Ermittlung des operativen Gewinns nicht berücksichtigt. Das operative Ergebnis ermittelt sich wie folgt:

Jahresüberschuss: 100.000 Euro
+ Zinsaufwand: 4.500 Euro
– Zinsertrag: – 1.800 Euro
+ Körperschaftsteuer-VZ: 1.200 Euro
+ KSt-Abschlusszahlung: 2.500 Euro
– KSt-Guthaben: – 500 Euro
+ GewSt-Abschlusszahlung: 2.500 Euro
= operatives Ergebnis: 108.400 Euro

Was sagt die EBIT Marge aus?

Die EBIT Marge gibt die Umsatzrentabilität des operativen Gewinns wieder. Hier werden die Umsatzerlöse des Unternehmens zu dem Jahresüberschuss ins Verhältnis gesetzt, bei denen Steuer- und Finanzierungseffekte außer Betracht bleiben. Die EBIT Marge dient der Feststellung der Profitabilität des Unternehmens. Hierbei können die folgenden Aussagen getroffen werden:

– Die EBIT Marge steigt, wenn der Umsatz steigt und die betrieblichen Kosten sinken.
– Die EBIT Marge sinkt, wenn der Umsatz sinkt oder die betrieblichen Kosten steigen.

Die EBIT Marge wird mit der folgenden Formel ermittelt:

EBIT / Umsatz x 100 = EBIT Marge

Beispiel zur Ermittlung der EBIT Marge

Hat sich in dem vorangegangenen Beispiel ein Umsatz von 250.000 Euro ergeben, wird die folgende EBIT Marge ermittelt:

108.400 Euro / 250.000 Euro x 100 = 43,36%

Das EBIT und andere Kennzahlen

Der operative Gewinn wird ermittelt, um den Zinsdeckungsgrad eines Unternehmens zu bestimmen. Der Zinsdeckungsgrad stellt die betrieblichen Zinsaufwendungen ins Verhältnis zum Jahresüberschuss. Alternativ können auch der Cashflow oder der Zinsaufwand als Bezugsgrößen verwendet werden. Eine Erhöhung des Zinsniveaus wirkt sich auf das Eigenkapital eines Unternehmens aus. Der Zinsdeckungsgrad ermittelt sich wie folgt:

Beispiel: EBIT und Zinsaufwendungen

Das Unternehmen A hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen operativen Gewinn von 2.000 Euro erzielt. Die Zinsaufwendungen beliefen sich auf insgesamt 500 Euro. Der Zinsdeckungsgrad beträgt nach diesen Angaben 4,0 (2.000 Euro / 500 Euro).

Stellt ein Unternehmen das operative ins Verhältnis zum bilanzierten Eigenkapital, wird die Eigenkapitalrentabilität ermittelt. Die Formel zur Berechnung lautet wie folgt:

(EBIT / Eigenkapital) * 100

Aussagen über die Eigenkapitalrentabilität eines Unternehmens sind insbesondere für die Anteilseigner des Unternehmens von Bedeutung. Die Kenntnisse vermitteln, welches Kapital zur Verfügung steht, um Investitionsmaßnahmen aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.

Beispiel: Eigenkapitalrentabilität

Das operative Ergebnis eines Unternehmens wurde mit 2.000 Euro ermittelt. Das Eigenkapital steht mit einem Wert von 4.000 Euro in der Bilanz. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt 50%.

EBIT bis zum EBITDA

Die Formel zur Ermittlung des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen verlangt, dass vom operativen Ergebnis die Abschreibungen auf Sachanlagen und die Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter abgezogen werden. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen beziehen sich auf alle Vermögensgegenstände, die unter diesem Bilanzposten aktiviert sind. Auch die Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter werden von dem operativen Ergebnis in Abzug gebracht.

Bei den immateriellen Wirtschaftsgütern ist darauf zu achten, dass nur die immateriellen Wirtschaftsgüter bilanziert werden, die das Unternehmen durch Kauf erworben hat. Wurde ein Patent entwickelt dürfen die dafür aufgewendeten Kosten nicht bilanziert werden. Dasselbe gilt für die Aufwendungen, die ein Unternehmen getätigt hat, um sich einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Dürfen diese immateriellen Wirtschaftsgüter nicht bilanziert werden, können sie auch nicht abgeschrieben werden. Die Abschreibung in der EBITDA Formel bezieht sich demnach nur auf immaterielle Wirtschaftsgüter, die entgeltlich erworben wurden.

Beispiel: EBIT zu EBITDA

Für die Ermittlung des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagevermögen und Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter dient das operative Ergebnis des Eingangsbeispiels als Ausgangsbasis. Das operative Ergebnis wurde mit 108.400 Euro angegeben. Die noch zu berücksichtigenden Sachverhalte betreffen die Abschreibungen der A GmbH. Diese entfielen auf das Sachanlagevermögen mit insgesamt 18.400 Euro. Außerdem hat das Unternehmen ein Patent entwickelt. Die gesamten Kosten beliefen sich auf 15.000 Euro. Wie hoch ist der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen?

Vorangestellt sei hier, dass für den Aufwand des eigenen Patentes ein handelsrechtliches Aktivierungsverbot besteht. Demnach kann auch keine Abschreibung auf immaterielle Wirtschaftsgüter bei der Ermittlung dieser Kennzahl berücksichtigt werden. Nach der EBITDA Formel ergibt sich das folgende Ergebnis:

Gewinn vor Zinsen und Steuern: 108.400 Euro
– Abschreibungen: – 18.400 Euro
= Gewinn nach Zinsen, Steuern und Abschreibungen: 90.000 Euro

Das EBITDA und der Schuldendienstdeckungsgrad

Der Schuldendienstdeckungsgrad hilft Kreditgebern, das Kreditrisiko ihrer Schuldner besser einschätzen zu können. Die Entscheidung zur Fremdkapitalbereitstellung kann mit Unterstützung der EBITDA Formel beeinflusst werden.

Der Schuldendienstdeckungsgrad ermittelt sich unter Berücksichtigung des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen sich wie folgt:

EBITDA / (Zinsen und Tilgung)

Was sagt die EBITDA-Marge aus?

Mithilfe dieser betriebswirtschaftlichen Größe wird das Verhältnis des EBITDA zum gesamten Umsatz beschrieben. Mit der Betrachtung der rein operativen Unternehmenstätigkeiten wird das Unternehmen auf die Rentabilität der einzelnen Betriebsabläufe untersucht. Dies ist möglich, da die Größen, die bei der EBITDA Marge herausgerechnet werden, keinen Einfluss auf die Geschäftsabläufe des Unternehmens haben. Bei der EBITDA-Marge können die unterschiedlichen Steuersätze der einzelnen Länder vernachlässigt werden. Internationale Vergleiche von Firmen, die in derselben Branche tätig sind, lassen sich auf diese Weise besser durchführen.

Beispiel zur EBITDA-Marge

Die H GmbH hat einen Gesamtumsatz von 2 Millionen Euro. Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen beläuft sich auf 400.000 Euro. Es ergibt sich die folgende EBITDA Marge:

400.000 Euro / 2.000.000 Euro x 100 = 20%

In der L GmbH wird ein Gesamtumsatz von 1,2 Millionen Euro erwirtschaftet. Das Ergebnis beträgt 300.000 Euro. Hier gibt sich die folgende Marge.

300.000 Euro / 1.200.000 Euro x 100 = 25%

Obwohl die L GmbH einen geringeren Umsatz hat, weist sie eine bessere Marge aus als die H GmbH. Dies bedeutet, dass die L GmbH rentabler arbeitet als die H GmbH.

Zusammenfassung

  • Die EBIT Definition legt den Unternehmensgewinn vor Zinsen und Steuern fest.
  • Die EBITDA Definition geht noch einen Schritt weiter.
  • Außer Zinsen und Steuern werden die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und die Abschreibungen auf bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter in Abzug gebracht.
  • Bilanzierungsfähig sind die immateriellen Wirtschaftsgüter, wenn sie entgeltlich erworben wurden.
  • Die Ermittlung der Kennzahlen hat insbesondere Bedeutung, um die wirtschaftliche Ertragskraft der Unternehmen mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
  • Bei der Ermittlung des operativen Gewinns ist zu beachten, dass sich auch Zins- und Steuererträge auf das Ergebnis auswirken.
  • Zinserträge vereinnahmt das Unternehmen bei säumigen Kunden. Ein Steuerertrag fließt dem Unternehmen zu, wenn das Finanzamt z.B. zu viel bezahlte Körperschaftsteuer zurückzahlt.
  • Über die Umsatzrentabilität gibt die EBIT Marge Auskunft. Darüber hinaus findet das operative Ergebnis Anwendung bei der Ermittlung des Zinsdeckungsgrads und der Eigenkapitalrentabilität.
  • Der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ist die Bezugsgröße für die Ermittlung des Schuldendienstdeckungsgrads.
  • Der Schuldendienstdeckungsgrad misst das Risiko eines Schuldners bei der Vergabe von Krediten.
  • Die EBITDA-Marge drückt das Verhältnis der betriebswirtschaftlichen Kennzahl zum Gesamtumsatz aus. Weil das Ergebnis unabhängig von Steuerzahlungen und Steuererträgen ermittelt wird, können internationale Vergleiche besser durchgeführt werden.