Definition: Zession

Zession

Eine Zession beschreibt eine Abtretung. Bei der Zession werden Rechte und Forderungen des bisherigen Gläubigers, der Zedenten genannt wird, an einen neuen Gläubiger, den sogenannten Zessionär, abgetreten. Diese Abtretung erfolgt mithilfe eines schriftlichen Vertrages.

Verschiedene Arten der Zessionen

  • Offene Zession: Dem Schuldner wird die Abtretung öffentlich mitgeteilt. Dieser leistet die Zahlungen dann nur noch an den Neugläubiger.
  • Stille Zession: Der neue Gläubiger teilt dem Schuldner die Abtretung nicht mit. Die Zahlungen erfolgen weiterhin an den Altgläubiger.
  • Sicherungsabtretung: Ein Zessionskredit für eine kurzfristigen Finanzierung. Dabei ist der Kredit durch die Abtretung offener Forderungen an ein Kreditinstitut abgesichert.
  • Inkassozession: Beispielsweise von Banken zur Einleitung eines Inkassoverfahrens genutzt.
  • Einzelzession: Eine einzelne Forderung, zum Beispiel aus einer offenen Rechnung über 100.000 EUR, wird einmalig abgetreten.
  • Rahmenzession: Mehrere oder alle Forderungen eines Unternehmens werden abgetreten.

Arten der Rahmenzession

  • Globalzession: Neben den bereits bestehenden Forderungen werden auch diejenigen Forderungen abgetreten, die zukünftig auftreten können.
  • Mantelzession: Bestehende Forderungen werden bis zu einer bestimmten Höhe abgetreten.

Zusammenfassung

  • Eine Zession ist eine Abtretung von Rechten und Forderungen
  • Eine Zession erfolgt immer in schriftlicher Form
  • Es gibt verschiedene Arten der Zession